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PDL S-G-U

                                                         (ARBEITS - )  SICHERHEIT                     GESUNDHEIT                   UMWELTSCHUTZ


Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte sind zwei wichtige Akteure im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Hier sind ihre jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

Sicherheitsfachkraft:

  1. Gefährdungsbeurteilung: Die Sicherheitsfachkraft unterstützt bei der Identifikation und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Sie hilft dabei, Risiken zu minimieren und Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
  2. Beratung und Schulung: Die SiFa berät das Management, Führungskräfte und Mitarbeiter in Fragen der Arbeitssicherheit. Sie organisiert Schulungen und Unterweisungen, um das Bewusstsein für Sicherheitsaspekte zu schärfen.
  3. Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen: Die Sicherheitsfachkraft überwacht die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen, führt regelmäßige Kontrollen durch und berichtet über den Status der Sicherheitsstandards.
  4. Unfallanalyse und Prävention: Im Falle von Arbeitsunfällen oder Zwischenfällen führt die SiFa Untersuchungen durch, um die Ursachen zu ermitteln. Sie gibt Empfehlungen zur Prävention zukünftiger Vorfälle.
  5. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Die Sicherheitsfachkraft arbeitet mit dem Betriebsarzt zusammen, um sicherzustellen, dass arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.

Betriebsarzt:

  1. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Der Betriebsarzt ist spezialisiert auf die Gesundheit der Mitarbeiter. Er führt arbeitsmedizinische Untersuchungen durch und berät das Unternehmen in Fragen der Gesundheitsvorsorge.
  2. Beratung bei gesundheitlichen Belangen: Der Betriebsarzt berät das Management und die Mitarbeiter in gesundheitlichen Belangen, einschließlich der Anpassung von Arbeitsbedingungen an individuelle Gesundheitszustände.
  3. Prävention und Gesundheitsförderung: Der Betriebsarzt unterstützt bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention von berufsbedingten Erkrankungen und zur Förderung der allgemeinen Gesundheit am Arbeitsplatz.
  4. Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung: Der Betriebsarzt bringt seine medizinische Expertise in die Gefährdungsbeurteilung ein, insbesondere bei Aspekten, die die Gesundheit der Mitarbeiter betreffen.
  5. Kooperation mit anderen Sicherheitsorganen: Der Betriebsarzt arbeitet eng mit der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsschutz und anderen relevanten Partnern zusammen.

Die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt ist entscheidend für die Schaffung einer umfassenden und effektiven Arbeitsschutz- und Gesundheitsstrategie im Unternehmen. Beide tragen dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und fördern ein sicheres Arbeitsumfeld.